Saturday, 27. July 2024
KulturHamburg verbietet Vollverschleierung an Schulen

Hamburg verbietet Vollverschleierung an Schulen

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Seit dem 1. Juni 2024 gilt in Hamburg ein neues Gesetz, das Gesichtsverhüllungen an Schulen verbietet. Dieses Verbot, das die rot-grüne Koalition, CDU und AfD Mitte Mai beschlossen haben, sieht vor, dass Schülerinnen im Unterricht sowie bei schulischen Veranstaltungen jeglicher Art keine Gesichtsschleier mehr tragen dürfen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, dem drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Das Tragen eines Kopftuchs bleibt hingegen weiterhin erlaubt.

Hintergrund des Gesetzes

Das neue Gesetz basiert auf einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals wurde entschieden, dass einer 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers nicht untersagt werden könne, da die gesetzliche Grundlage fehlte. In der Hansestadt gab es zuletzt etwa zehn Fälle, in denen Schülerinnen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchten.

Detaillierte Regelungen

Die Schulbehörde hat klargestellt, dass unter das Verhüllungsverbot das Tragen eines Nikabs oder ähnlicher Gesichtsschleier fällt. Ein Kopftuch, das das Gesicht von den Augenbrauen bis zum unteren Kinnbereich frei lässt, ist hingegen weiterhin erlaubt. Ausgenommen von dem Verbot sind medizinische Masken, wie sie beispielsweise während der Corona-Pandemie getragen wurden.

Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Verhüllungsverbot können verschiedene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Für schulpflichtige Schülerinnen kann dies einen schriftlichen Verweis, den Ausschluss von einer Schulfahrt oder sogar einen bis zu zehn Tage dauernden Unterrichtsausschluss bedeuten. Schülerinnen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, können dauerhaft der Schule verwiesen werden. Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängt werden, das sich auch gegen die Sorgeberechtigten richten kann, wenn diese gegen die Schulbesuchspflicht ihrer Kinder verstoßen.

Stellungnahme der Schulbehörde

Die Schulbehörde betonte, dass die Neuregelung nicht zu einer sozialen Isolation oder Separation einzelner Schülerinnen führen dürfe. „Betroffene Schülerinnen sollten individuell pädagogisch betreut und auch Gespräche mit den Eltern geführt werden“, heißt es aus der Behörde.

Reaktionen und Diskussionen

Die Einführung des Gesetzes hat verschiedene Reaktionen ausgelöst. Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, warnte in diesem Zusammenhang vor den Herausforderungen der Migrationskrise für die Schulen und betonte die Notwendigkeit, dass Deutschlands Schüler den Anschluss nicht verlieren dürfen.

Dieses neue Gesetz in Hamburg zeigt, wie stark die gesellschaftliche Diskussion um Integration, Religionsfreiheit und die Rolle von Schulen in der Gesellschaft geführt wird. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren und welche Auswirkungen sie auf den Schulalltag haben werden.

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